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Finanzierung・LfA & KfW・Förderungen・Beratungszuschüsse:

Auch dem Gastgewerbe stehen unter gewissen Voraussetzungen einige interessante Sonderfinanzierungformen zur Verfügung. Die LfA (Bayerische Förderbank) und die KfW (Förderbank des Bundes) bieten für Ihre Kredite besonders attraktive Sonderkonditionen, wie zum Beispiel günstige Darlehenszinsen und Tilgungsfreistellungen am Laufzeitbeginn an. Außerdem bestehen regionale Fördermöglichkeiten, z. B. in Form von Investitionszuschüssen des Freistaates Bayern.

Da das Angebotsspektrum dieser Programme (Zuschüsse, Förderungen, Kredite, aber auch Bürgschaften bei fehlenden banküblichen Sicherheiten) sehr breit gefächert ist und jedes Programm spezielle und wechselnde Auflagen aufweist, sind die Voraussetzungen eines geeigneten Produktes für Sie genau zu prüfen. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung können wir Sie im Hinblick auf Ihr Vorhaben diesbezüglich kompetent beraten. Nicht zuletzt bietet der Bund eine großzügige Beratungsförderung für durch die Corona-Krise betroffenen Betriebe.

Attraktiv für Sie können auch Zuschüsse zu unseren Beratungsleistungen je nach Beratungsart sein. HoGa Experts-Beratungen werden aus allen in Frage kommenden Zuschussprogrammen gefördert.

Wir wissen, wie kompliziert der Prozess für staatliche Zuschüsse sein kann. Deshalb begleiten wir Sie von Anfang an:

  • Informationen über die verschiedenen Voraussetzungen für Beratungszuschüsse
  • Auswahl des geeigneten Programms
  • Persönliche Hilfe bei Ihrer Antragsstellung
  • Mitteilung über die benötigten Unterlagen
  • Erstellung eines nach den Anforderungen der Institutionen erforderlichen Berichtes
  • Überwachung der erforderlichen Fristen
  • Sonstige Hilfestellungen zwischen Antragsstellung und Auszahlung des Zuschusses auf Ihr Konto

Rufen Sie uns doch einfach an. Wir beraten Sie gerne.
Wir werden gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Sie finden.

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